Der ETH-Rat ist das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan über den ETH-Bereich und seine Institutionen (ETH-Gesetz Art. 33a). Er setzt sich aus einem Präsidenten sowie derzeit acht weiteren Mitgliedern aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammen. Der ETH-Rat trägt die Verantwortung für die Erfüllung und die Umsetzung des wissenschaftspolitischen Leistungsauftrags des Bundesrates und des Bundesparlaments sowie für die Vierjahresstrategie für den ETH-Bereich und die Zuteilung der Bundesmittel im ETH-Bereich.


















